Das neue Datenschutzrecht nach DSGVO

Ab 25. Mai 2018 ist auch in den Zahnarztpraxen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als unmittelbar geltendes Recht zu beachten. Neben dem neuen Bundesdatenschutzgesetz, das ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, manifestieren die neuen gesetzlichen Regelungen bereits bestehende Datenschutzvorschriften, beinhalten aber auch einige neue datenschutzrechtliche Grundsätze. Die Zahnärztekammer hat Informationen sowie Arbeitshilfen für die zahnärztliche Praxis zu diesem Thema hier eingestellt. In den drei Kapiteln gibt es Informationen, Formulare für die Praxis und Formulare für die Patienten. Da derzeit noch zahlreiche rechtliche Fragen zur DSGVO durch die dafür zuständigen Datenschutzbehörden der Länder ungeklärt sind, bitten wir um Verständnis, dass es sich bei den von uns zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitsmitteln um unsere zum derzeitigen Zeitpunkt bestehende Auslegung der Anforderungen der DSGVO handelt.