Checkliste Praxisübergabe

Folgende Meldungen sind im Zusammenhang mit einer Praxisübergabe erforderlich:

Ummeldungen / Mitteilungen Adressen / Infos
Formlose Mitteilung (bisheriger Praxisinhaber / neuer Praxisinhaber) bei den Sächsischen Körperschaften (LZK und KZV)
Formlose Veränderungsmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung (BGW)
Formlose Veränderungsmeldung bei dem zuständigen Gesundheitsamt
Anlassbezogene Inanspruchnahme des zuständigen BuS-Dienst

Folgende Anzeigen sind im Zusammenhang mit einer Praxisübergabe erforderlich. Für die Anzeige verwenden Sie bitte die Formulare der nachfolgenden Tabelle:

Erforderliche Anzeigen Adressen / Infos
Anzeige des Betreiberwechsels der Amalgamabscheider bei der Unteren Wasserbehörde
Anzeige des Betreiberwechsels der Röntgeneinrichtungen bei der Aufsichtsbehörde (Strahlenschutz)
Zugehörige Formulare
16.12 Anzeige über die Einleitung von Abwasser aus Zahnarztpraxen 36 KB 75 KB
Anzeige der Röntgeneinrichtung bei der Aufsichtsbehörde 15 KB 80 KB
16.9 Anzeige der Röntgeneinrichtung nach § 129 StrlSchV bei der Zahnärztlichen Stelle 34 KB 28 KB

Folgende Aktivitäten sind weiterhin aus der Sicht der Praxisführung bei einer Praxisübergabe/ -übernahme zu beachten (Auszug):

Sonstige Aktivitäten Adressen / Infos
Übergabe der Patientenkartei unter Beachtung des Datenschutzes und der Aufbewahrungsfristen
Nachweise der arbeitsmedizinischen Vorsorge des Praxispersonals
Übergabe der Aufzeichnungen über durchgeführte Unterweisungen des Praxispersonals
Übergabe der Aufzeichnungen über die erfolgte Aufbereitung von Medizinprodukten sowie des Hygieneplans der Praxis
Übergabe des Gefahrstoffverzeichnisses, der entsprechenden Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sowie der erfolgten Gefährdungsermittlung nach Gefahrstoffverordnung
Übergabe der Unterlagen zur Entsorgung von Praxisabfällen
Wartungsunterlagen/Prüfbescheide der Druckgeräte (Kompressoren)
Wartungsunterlagen/Prüfbescheide der RDG / Sterilisatoren
Wartungsunterlagen/Prüfbescheide/Bestandsverzeichnisse der eingesetzten Medizinprodukte sowie der elektrischen Betriebsmittel
Übergabe der Unterlagen der Röntgeneinrichtung einschließlich der erfolgten Konstanzprüfung sowie die Bescheinigungen der Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz des Praxispersonals